Der Hobby(Jurist) Norbert Warnke
Da Norbert Warnke seit Jahren mit §§ und Gesetzestexten gern sich umgibt und besonders darauf wert legt, das diese sozusagen Ihm immer recht geben, wollen wir heute seine vor Tagen aufgelisteten Paragraphen ein wenig in “umgekehrter Richtung ” anwenden.Immerhin winkt er ja mit dem “Zaunspfahl” uns gegenüber und deffiniert uns zu Rufmördern, Stalkern, Kriminellen usw.!!
Aber man kennt ja Norbert Warnke, der gern immer das Unschuldslamm spielt und als ganz seriöser und “kompetenter” User gelten will.Das dieses seit Wochen und Monaten sich als heisse Luft herausgestellt hat, ist nicht nur auf unseren Blog nachzulesen, sondern auf vielen anderen Foren,Blogs und Websites.
Mit dieser “Art” Kontakte zu “knüpfen” schien für jeden halbwegs interessierenden User bis vor Monaten noch Norbert Warnke als die “Kompetenz” im MLM erster “Ansprechpartner” zu sein.Wie schnell und gravierend es sich Alles ändern kann weiss man nicht erst, als er 9x versucht hat seine “Wahrheiten” in einem Forum unterzubringen.Und das er nun nur noch in “unbedeutenden” Foren schreiben darf, ist für Ihn Strafe genug.
Selbstverständlich ist es nicht seine Schuld, sondern die Kritiker (Schädlinge) und die Konkurenz sind schuld, das man nicht mehr zu Ihm aufsieht sondern als lästiges Überbleibsel betitelt.
Allein diese Auflistung von Paragraphen auf seinen vielen Domains zeigen, das er wohl nicht nur mit Scheuklappen durchs I-Net zieht, sondern wohl auch noch die Filzbrille aufhat.Die Anmassung, das er genau wisse, wo Kritik und freie Meinungsäusserung aufhört, ist erschreckend, wenn er sein Halbwissen nun auch noch a la Journalist verkündet.
Unter dem Beitrag
Vorsicht! Meinungsfreiheit hat Grenzen!
Da manche Internetuser verschiedene Verhaltensweisen und Aktionen leider immer wieder mit Meinungsfreiheit verwechseln, hier zur Erinnerung einige Paragrafen des Strafgesetzbuchs, die entweder mit dem originalen Gesetzestext oder erklärenden Kommentaren erläutert zeigen, dass es durchaus Grenzen gibt, deren Überschreitung kein Spass mehr ist, sondern es sich um klare Straftaten handelt, die mit Geldstrafe oder bis zu mehreren Jahren Gefängnis bestraft werden können, in jedem Fall aber einen zivilrechtlich durchsetzbaren Unterlassungsanspruch begründen.
Dann wäre doch mal erlaubt Herrn Norbert Warnke zu fragen, inwieweit seine “journalistischen” Tätigkeiten insbesondere auf Foren zutreffend sind.??Gleichfalls auch seine anderen Aktionen wo er als Anonymer andere User deffamiert bis hin zu Beleidigungen und Unterstellung bezichtigt hat.
§ 164 (Falsche Verdächtigung)
Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Anmerkung unserer seits
Wer protzt damit ständig gegen diverse User Strafanzeigen gestellt zu haben?
§ 185 (Beleidigung)
Beleidigungen sind Äußerungen, die das verfassungsmäßige Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht mehr gewährleistet. Die Äußerung ist nur dann nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt und damit strafbar, wenn es sich um Formalbeleidigungen – insbesondere klassische Schimpfworte – oder um eine Schmähkritik handelt.
Anmerkung unserer seits
Wie war das denn, als man einen Administrator als Neo-Nazi deffinierte, wie war das denn als man alle User eines Forums gleich als Kriminelle betitelte……usw.
§ 186 (Üble Nachrede)
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Anmerkung unserer seits
Da wir hier schlicht und einfach Alles das gesammelt haben, was Norbert Warnke in der Vergangenheit im Internet hinterlassen hat, wäre zu überlegen, ob er nicht mehr weiss was er Alles geschrieben hat.Dann wäre wohl davon auszugehen, das Norbert sehr stark gesundheitlich angeschlagen und bedarf dringenst psychologische Hilfe eines oder gar mehrerer Spezialisten.
§ 187 (Verleumdung)
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Anmerkung unserer seits
Im Prinzip nochmal das Gleiche.Wir müssen uns nicht aus den Fingern saugen oder irgendwelchen Fantasien uns hingeben, denn hier auf diesem Blog ist alles mit Beweisen unterlegt.Es gibt gesicherte Zip-Dateien von bisher noch unveröffentlichen mails und Newslettern.Ob Norbert Warnke mal in sein “Archiv” durchforstet um festzustellen, ob da ihm was entgangen ist ???
§ 238 (Nachstellung)
Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich seine räumliche Nähe aufsucht; unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht; unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen; ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder eine andere vergleichbare Handlung vornimmt, und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das sind alles Dinge, die nicht unter freie Meinung fallen, sondern klar und gesetzlich verboten sind, weil Rechte anderer Menschen beeinträchtigt werden. Immer bei den Rechten Anderer hört die eigene Freiheit nämlich auf. Wer Andere beleidigt oder ihm Taten unterstellt, die dieser nicht begangen hat oder ihn verächtlich macht, um ihm bewusst zu schaden, überschreitet damit die Grenzen der freien Meinungsäusserung deutlich, macht sich somit strafbar und kann auch zivilrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Mitunter werden mit den bereits erwähnten Tatbeständen weitere Auswirkungen wirksam, die konkrete Schäden zur Folge haben. Hier kann zu einer Bestrafung noch ein Anspruch auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld hinzukommen.
Anmerkung unserer seits
Also “Nachstellen” ist ein Witz.Wir sind von Herrn Warnke von seiner Person so “geblendet” das wir eher Schutz suchen um mit Ihm keinesfalls in Kontakt zu kommen.Und wer”Wer Andere beleidigt oder ihm Taten unterstellt, die dieser nicht begangen hat oder ihn verächtlich macht” sollte die Erinnerung an diese kuriose Paketgeschichte erinnert sein.
§ 223 (Körperverletzung)
Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das bedeutet, fortgesetzte Handlungen oder Nachstellungen über längere Zeit können bei Opfern auch gesundheitliche Schäden hervorrufen. Das bedeutet, dass noch der ebenfalls strafbare Tatbestand der Körperverletzung hinzukommen kann.
Anmerkung unserer seits
Da wir keinesfalls an Herrn Norbert Warnke uns die Hände dreckig machen wollen und schon garnicht seinen “Körper” verletzten sollte dieser Paragraph wohl als “Zusatz” gelten, wenn Norbert Warnke die Möglichkeit hätte seine “Schädlingsbekämpfung” praxisnah in dieser Form auszuüben.
§ 240 (Nötigung)
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Der Versuch ist strafbar.
Anmerkung unserer seits
Wie wir bereits berichteten, sind gegen Herrn Norbert Warnke mehrere Anzeigen wegen Nötigung und ähnlichen Sachverhalten erstattet worden, weil seine penetranten Versuche andere Menschen in seine Machenschaften mit einzubeziehen nicht nachkommen, er es jetzt mit einem Wahn von Anzeigen gegen vermeindliche “Kriminelle” immer wieder versucht seine eigenwilligen Auffassungen als allgemein gültig zu deklarieren.
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In mancher Menschen Köpfe scheint das Unrechtsbewusstsein leider recht verkümmert zu sein. Andere wissen es genau, wie sehr sie im Unrecht sind und agieren anonym, stacheln aber unter eigenem Namen auftretende Personen dazu an, sich strafbar zu machen, indem man ihnen erklärt, ihre Handlungen wären von der “freien Meinungsäusserung” gedeckt. Dies ist jedoch zum einen ein Trugschluss und zum anderen werden in besonders gewissenloser Weise eigentlich unbeteiligte Mitläufer verheizt, die ihre Köpfe für die Anonymen hinhalten.
Anmerkung unserer seits
Nun Herr Norbert Warnke.Mit diesem Absatz in Ihrem Blog haben Sie genau das deffiniert, was Ihre Tätigkeit bis heute darstellt.Leider ist Ihnen bisher Keiner auf den Leim gegangen und hat sich mit Ihnen solidarisiert!.Wäre die Frage unserseits, ob Ihre Phrasen überhaupt bei anderen Menschen Eindruck wecken.Wäre es nicht besser, Sie würden mal zu einem Psychologen gehen und Ihr eingeschränktes ”Rechtsbewusstsein” überprüfen lassen?
Wäre es nicht sinnvoller, wenn Sie einmal Ihre ständige Besserwisserei und Rechthaberei auf ein Minimum zurückzufahren um mit der gesamten Userwelt eine gleichberechtigte Diskussion zu führen.
Müssen Sie sich immer als dominanter Scheich aufspielen???

Oder sind Sie nur ein nuckelndes Kleinkind, was gerne geistige Größe hätte?

Nun ja, es wird sicher noch vieles von Ihnen hier zu lesen geben.
Dennoch bleibt das Angebot stehen, sich in aller Form bei den Leuten zu entschuldigen, die Sie finanziell und psycich geschädigt haben.
Redaktion Team MLM Control (TMC)